Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung
Zwei Jahre lang hatte die Debatte um das Thema heftige Wellen geschlagen. Im Juli 2022 hatte die Vertreterversammlung schon einmal dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg zu entfernen. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte dies „das absolut falsche Signal“ genannt.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) äußerte sich verärgert. „Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung“, hieß, es in einer Mitteilung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte die Entscheidung hingegen. In der Homöopathie gebe es nichts zu lernen für Ärzte, schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X.
Behandlung von Patient:innen wird nicht eingeschränkt
Die Behandlung von Patient:innen in Baden-Württemberg mit homöopathischen Methoden und Mitteln werde durch diesen Schritt weder eingeschränkt noch verboten, betonte die Kammer. Die DZVhÄ betonte, dass die Streichung nicht zur Folge habe, dass die Homöopathie nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird.
Auch Bundesärztekammer für Streichung der Homöopathie-Weiterbildung
Die Homöopathie-Weiterbildung gab es bisher außer in Baden-Württemberg nur noch in Sachsen und Rheinland-Pfalz. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2022 für die Streichung ausgesprochen.
Diskussion um Erstattung von Homöopathie durch Krankenkassen
Homöopathische Arzneimittel werden meist aus pflanzlichen, mineralischen oder tierischen Substanzen hergestellt. Dann werden sie nach bestimmten Regeln stark verdünnt – teils so lange, bis die Präparate keinen Wirkstoff mehr enthalten. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über den Placebo-Effekt hinausgeht. Bereits seit Jahren wird diskutiert, ob Homöopathie weiter von Krankenkassen bezahlt werden soll. Die Kassen können solche Mittel als Satzungsleistungen anbieten.
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Erschienen am 15.01.2024 • Die Finanzierung von Globuli und anderen homöopathischen Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen soll gestrichen werden.
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