Ambulante Operationen – Gleiche Bedingungen für gleiche Leistungen
09. November 2021
"Vor 2 Jahren hat der Gesetzgeber die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärzte beauftragt, eine neu überarbeitete Liste aller ambulant erbringbaren und stationsersetzenden Untersuchungen und Behandlungen aufzustellen, die ohne einen stationären Aufenthalt durchgeführt werden können", sagt Dr. Albert Beyer, der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. "Die dort verzeichneten Leistungen sollen dann von Kliniken und Praxen unter einheitlichen Bedingungen angeboten werden. Von einer Umsetzung sind wir allerdings immer immer noch weit entfernt."
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Es erweist sich als schwierig, die historisch gewachsenen, sehr unterschiedlichen Bedingungen, unter denen Krankenhäuser und Praxen arbeiten, umzustellen und tatsächlich gleichzuziehen. "Eine Gleichstellung in Bezug auf die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ist hier anzustreben", betont Dr. Beyer und fordert eine finanzielle Förderung der ambulanten Versorgung, damit die langfristig erhoffte finanzielle Entlastung des Gesundheitswesens auch wirklich eines Tages erzielt werden kann.
Während die von niedergelassenen Ärzten erbrachten Leistungen direkt oder indirekt budgetiert sind, können Kliniken direkt und ohne Mengenbegrenzung mit den Krankenkassen abrechnen. Die Kosten für hygienische Aufbereitung der benötigten Geräte, für die Investitionen in die Instandhaltung oder Neuanschaffung der technischen Ausrüstung und die Personalvergütung werden im stationären Bereich beglichen oder querfinanziert. Die niedergelassen Ärzte müssen dagegen sowohl die Kosten für spezielle hygienische Maßnahmen sowie für Investitionen und Personal ohne diese zusätzlichen Mittel alleinig aus der jetzigen EBM-Vergütung stemmen.
"Kooperation und eine sektorenübergreifende ambulante Versorgung ist der Weg für eine moderne, patientenzentrierte Medizin", sagt Dr. Beyer. "Wir niedergelassenen Ärzte sind es gewohnt, unsere Leistungen kostenbewusst und wirtschaftlich zu erbringen und sind bereit, in die Kooperation mit den Kliniken einzutreten. Aber solange die im stationären Bereich regulär beglichenen Unterhaltungskosten nicht auch für die Praxisinhaber gleichermaßen gegenfinanziert werden und die Rahmenbedingungen angeglichen werden, wird der Gesetzgeber sein erklärtes Ziel, unnötige stationäre Behandlungen zu reduzieren, nicht erreichen."
Quelle: Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng)
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