Das neue Infektionsschutzgesetz führt eine Testpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen ein. Sofern dabei Antigentests verwendet werden, müssen alle Mitarbeitenden täglich getestet werden. Bei Geimpften und Genesenen kann die Testung in einem 48-Stunden-Rhythmus erfolgen, sofern nukleinsäurebasierte Tests (PCR) zum Einsatz kommen.
Grundsätzlich kann eine vermehrte Testung zum Schutz von besonders vulnerablen Personen sinnvoll sein. Doch schon bei vollständig geimpften Mitarbeitenden ist der Nutzen begrenzt. Für Personen mit bereits erfolgter Auffrischimpfung geht dieser gegen Null. Bei Mitarbeitenden ohne Patientenkontakt trägt die Testung kaum zum Schutz von Patientinnen und Patienten oder betreuten Personen bei.
Die Einführung der Testpflicht führt zu einer zusätzlichen zeitlichen Belastung für die Beschäftigten und ist in einer Phase der sehr hohen und tendenziell weiter steigenden Arbeitsbelastung kaum vermittelbar. Stattdessen wird die Motivation von Mitarbeitenden weiter untergraben, wodurch die Abwanderung weiterer Mitarbeitenden aus der Pflege und der medizinischen Versorgung zu befürchten ist.
Darüber hinaus bedeutet die Testung in Durchführung und Dokumentation eine enorme zusätzliche Arbeitsbelastung und stellt eine große Ressourcenverschwendung dar. In der Summe führt die neue Regelung dazu, dass in großem Umfang Arbeitskräfte und Materialien der direkten Patientenversorgung entzogen werden.
Die DGI fordert deshalb eine umgehende Korrektur dieser Regelungen, um die medizinische Versorgung in den Kliniken und Praxen aufrecht erhalten zu können und schlägt folgendes vor:
- Für Mitarbeitende ohne Patientenkontakt ist eine 3G- oder 2G- Regelung ausreichend.
- Für genesene Mitarbeitende und solche mit einem zweifachen Impfschutz ohne Auffrischimpfung wird eine Testung zwei Mal pro Woche (Antigen-Test oder PCR) vorgeschlagen.
- Für Mitarbeitende mit Auffrischimpfung sollte keine Testpflicht bestehen.
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