Auch während eines stationären Krankenhausaufenthalts kann ein Pflegebedürftiger Anspruch auf eine Pflegehilfe haben. Voraussetzung ist, dass die angestellten Pfleger im Krankenhaus diesen Pflegeaufwand nicht leisten können. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Grundsatzentscheidung des Sozialgerichts München (Az.: S 32 SO 473/10).
Sie haben eine Seite aufgerufen, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen diese Informationen nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
Um das gesamte Angebot unserer Plattformen www.journalmed.de und www.journalonko.de nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten einloggen oder kostenlos registrieren.
"Anspruch auf Pflegehilfe auch während Krankenhausaufenthalts"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!