Die Verbände fordern unter anderem, Beschränkungen für die Tätigkeit von Belegärztinnen und -ärzten im Krankenhaus zu verringern und so die Grenzen zwischen den stationären und ambulanten Sektoren weiter abzubauen. Belegärztinnen und -ärzte sollen künftig nicht nur „eigene“ Patientinnen und Patienten im Krankenhaus behandeln dürfen. Dafür muss der Erlaubnisvorbehalt für stationäre Behandlungen entfallen. Auch für belegärztliche Behandlungen muss der einheitliche sektorenübergreifende Leistungs-Katalog gelten. Die aufwandsgerechte Vergütung sollen Hybrid-DRGs sicherstellen.
„Die
anstehende Krankenhausreform bietet viele Möglichkeiten, die Versorgung der Patientinnen und Patienten auch mithilfe der Belegärztinnen und -ärzte zu verbessern. Belegärztliche Versorgung muss Teil der Bewertungskriterien werden, nach denen ein Krankenhaus einem Level zugeordnet wird. In vielen Regionen sind diese Arztinnen und Ärzte bereits unverzichtbar, um ein großes Spektrum an Leistungen vorhalten zu können. Das muss sich auch bei den Vergütungen niederschlagen. Der unverständliche 20-%-Abschlag für belegärztliche Versorgung muss fallen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
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Krankenhausreform zum Erfolg führen – Spitzenversorgung für alle ermöglichen
Erschienen am 30.03.2023 • Bund und Länder wollen trotz unterschiedlicher Interessenslagen an der Richtung der Krankenhausreform festhalten.
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„Für unsere Patientinnen und Patienten wiederum bieten die bettenführenden Vertragsärztinnen und -ärzte eine sichere sektorenverbindende Begleitung durch die Versorgungslandschaft“, ergänzt der 1. Vorsitzende des BdB, Dr. A. W. Schneider, „wobei besonders der ressourcensparende Ansatz durch weniger Doppeluntersuchungen und sicherem Informationsfluss hervorzuheben ist.“