Pflegebedürftigkeit entscheidet über Pflegegeldhöhe
Hinter dem Pflegegeld steht der Gedanke, dass Pflegebedürftige selbst entscheiden können sollen, wie und von wem sie gepflegt werden. Also bekommen sie auch dann Unterstützung, wenn sie sich gegen einen ambulanten Pflegedienst entscheiden und von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen versorgt werden. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es zwischen 316 und 901 Euro im Monat.
Pflegegeld ist kein pfändbares Arbeitseinkommen
In dem Fall am BGH ging es um eine Frau, die zu Hause für ihren autistischen Sohn sorgt. Der Insolvenzverwalter hatte beantragt, bei der Berechnung ihres pfändbaren Arbeitseinkommens das Pflegegeld mit zu berücksichtigen. Die zuständigen Gerichte in Oldenburg lehnten das ab – und jetzt auch der BGH in letzter Instanz.
Autonomie des Pflegebedürftigen durch Pflegegeld stärken
Das Pflegegeld sei dazu gedacht, die Autonomie des Pflegebedürftigen zu stärken und einen Anreiz für häusliche Pflege zu schaffen, schreiben die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber habe es nicht als Entgelt – wie für eine professionelle Pflegekraft – konzipiert. Familiäre, nachbarschaftliche und ehrenamtliche Pflege solle grundsätzlich unentgeltlich sein. Das Pflegegeld ermögliche es dem Pflegebedürftigen aber, der pflegenden Person eine materielle Anerkennung für Einsatz und Opferbereitschaft zukommen zu lassen. Er könne das Geld auch anders verwenden, die Leistung sei freiwillig. All das spricht in den Augen der Richter gegen die Pfändbarkeit.
Mehr als 4 Millionen Menschen erhalten Pflegegeld
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte die Entscheidung „absolut wichtig“. Mehr als 4 Millionen Menschen bekämen Pflegegeld, und ganz viele Angehörige nutzten dieses Geld, um die Pflege daheim zu organisieren, sagte Vorstand Eugen Brysch. Bisher seien Pfändungsversuche immer wieder ein Problem gewesen. Und als Alternative bleibe dann oft nur das Pflegeheim. „Jetzt besteht Klarheit, dass dieses Pflegegeld unantastbar ist.“
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Erschienen am 12.05.2022 • Viele Pflegebedürftige werden zu Hause von Angehörigen gepflegt, soll ihnen eine Lohnersatzleistung gewährt werden?
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