Zuordnung der ärztlichen Tätigkeiten auf Leistungsgruppen
Der neue Entwurf des Medizinforschungsgesetzes sieht vor, dass Daten zum ärztlichen Personal zukünftig von den Krankenhäusern auch gegliedert nach den Leistungsgruppen zu übermitteln sind. Ursprünglich war eine ähnliche Regelung im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen, jedoch aufgrund massiver Kritik an der dadurch steigenden Bürokratielast nicht aufgenommen worden.
„Die vorgesehene Verpflichtung der Krankenhäuser, die ärztlichen Tätigkeiten prozentual auf die Leistungsgruppen zu verteilen, ist mit modernen Formen der Teamarbeit verschiedener Berufsgruppen und medizinischen Fachdisziplinen nicht zu vereinbaren. Der administrative Aufwand einer detaillierten zeitlichen Zuordnung ärztlicher Arbeit zu Leistungsgruppen ist völlig unverhältnismäßig und steht in klarem Widerspruch zum Versprechen der Regierungskoalition und des Bundesgesundheitsministers, die bürokratische Belastung der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus abzubauen“, so Johna.
Es sei objektiv unmöglich, das ärztliche Personal Leistungsgruppen zuzuordnen, die dem einzelnen Krankenhaus noch gar nicht bekannt sein können, weil sie erst noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Krankenhausreform zu beschließen sind. „Solche Vorgaben haben keinen Mehrwert für die Qualität der Patientenversorgung – sie schaden ihr, weil sie unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen, die dann in der Versorgung der Patienten fehlt“, sagte Johna.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Nur noch 7% der Kliniken bezeichnen wirtschaftliche Lage als gut
Erschienen am 12.06.2024 • Mit großer Sorge und Skepsis blicken die Krankenhäuser in Deutschland auf die Krankenhausreform. Können die Ziele der Reform erreicht werden?
Erschienen am 12.06.2024 • Mit großer Sorge und Skepsis blicken die Krankenhäuser in Deutschland auf die Krankenhausreform. Können...
© Iryna - stock.adobe.com