Freitag, 27. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Koalition sorgt für weiteren Bürokratieschub in der ärztlichen Versorgung

Koalition sorgt für weiteren Bürokratieschub in der ärztlichen Versorgung
© Romolo Tavani - stock.adobe.com
„Die Koalitionsfraktionen wollen die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern mit noch mehr Bürokratie überfrachten. Anders kann man die kurzfristig dem Entwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) hinzugefügten Änderungen des Krankenhausentgeltgesetzes nicht interpretieren. Sollten die Ampelparteien dem MFG heute in 2. und 3. Lesung zustimmen, werden sie auch umfangreiche Datenlieferungsverpflichtungen für die Krankenhäuser beschließen, die eine minutengenaue Dokumentation der ärztlichen Tätigkeiten erforderlich macht. Das ist absurd, demotivierend und raubt den Ärztinnen und Ärzten noch mehr Zeit für ihre Patienten“, kritisiert Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Pläne der Regierungskoalition.
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Zuordnung der ärztlichen Tätigkeiten auf Leistungsgruppen

Der neue Entwurf des Medizinforschungsgesetzes sieht vor, dass Daten zum ärztlichen Personal zukünftig von den Krankenhäusern auch gegliedert nach den Leistungsgruppen zu übermitteln sind. Ursprünglich war eine ähnliche Regelung im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen, jedoch aufgrund massiver Kritik an der dadurch steigenden Bürokratielast nicht aufgenommen worden.

„Die vorgesehene Verpflichtung der Krankenhäuser, die ärztlichen Tätigkeiten prozentual auf die Leistungsgruppen zu verteilen, ist mit modernen Formen der Teamarbeit verschiedener Berufsgruppen und medizinischen Fachdisziplinen nicht zu vereinbaren. Der administrative Aufwand einer detaillierten zeitlichen Zuordnung ärztlicher Arbeit zu Leistungsgruppen ist völlig unverhältnismäßig und steht in klarem Widerspruch zum Versprechen der Regierungskoalition und des Bundesgesundheitsministers, die bürokratische Belastung der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus abzubauen“, so Johna.

Es sei objektiv unmöglich, das ärztliche Personal Leistungsgruppen zuzuordnen, die dem einzelnen Krankenhaus noch gar nicht bekannt sein können, weil sie erst noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Krankenhausreform zu beschließen sind. „Solche Vorgaben haben keinen Mehrwert für die Qualität der Patientenversorgung – sie schaden ihr, weil sie unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen, die dann in der Versorgung der Patienten fehlt“, sagte Johna.
 
 

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Quelle: Marburger Bund – Bundesverband


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