Streichung von der Liste der verbotenen Substanzen
Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich Ende November darauf verständigt, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag.
Kritiker fordern Stopp der Cannabis-Legalisierung
Aus den Bundesländern – etwa aus dem CSU-geführten Bayern – war wiederholt der Appell gekommen, das Vorhaben zu stoppen. Auch SPD-Innenpolitiker äußerten Bedenken. Dabei ging es um verschiedene Lockerungen, etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum. Lauterbach sagte dazu: „Wir wollen nicht, dass vor Schulen und vor Kitas Cannabis geraucht wird. Dafür haben wir einen Abstand von 100 Metern als Verbotszone definiert. Ich halte das für eine Entscheidung mit Augenmaß.“
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Erschienen am 12.12.2023 • Der von der Bundesärztekammer initiierte Appell fordert einen Stopp der geplanten Cannabis-Legalisierung. Man befürchtet einen Anstieg des Cannabis-Konsums und die Verharmlosung.
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Es stimme natürlich, dass so eine Vorgabe kontrolliert werden müsse und nicht jeder einzelne Verstoß geahndet werden könne, räumte Lauterbach ein. „Das ist aber bei jedem Gesetz so. Im Übrigen haben wir auch jetzt schon mit dem Schwarzmarkt einen erheblichen Kontrollaufwand.“