Inkrafttreten des Gesetztes wohl erst im April 2024
Zwar sind die Pläne in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, sie muss aber darüber, wie über jedes andere Gesetz auch, beraten. Die nächste Bundesratssitzung ist dann am 2. Februar 2024. Ein Inkrafttreten wäre erst danach möglich. In Ampel-Kreisen wurde als mögliches Datum der 1. April genannt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal 3 Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.
Kontroverse Diskussionen zur Cannabis-Legalisierung
Bei einer Expertenanhörung im Bundestag war zuletzt noch einmal deutlich geworden, wie kontrovers das Thema ist. Medizinerverbände, Polizeigewerkschafter und Deutscher Richterbund hatten ihre Ablehnung der Freigabe deutlich gemacht, Suchtexperten und reformorientierte Juristen hatten von einer notwendigen Entkriminalisierung gesprochen.
Der Bundestag kommt zwar vor seiner letzten Sitzungswoche im Dezember auch Ende November noch einmal zusammen. Diese Plenarwoche ist aber für die Haushaltsberatungen reserviert. Andere Gesetze kommen in Haushaltswochen in der Regel nicht auf die Tagesordnung.
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Erschienen am 07.11.2023 • Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Eine Expertenanhörung macht deutlich, wie kontrovers das Thema diskutiert wird.
Erschienen am 07.11.2023 • Ein Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu...
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