Cannabis-Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen
Der Einsatz von Cannabis-Arzneimitteln wurde 2017 gesetzlich bei schwerwiegenden Erkrankungen geregelt. Bedingung für die Anwendung auf Kassenkosten ist laut Gesundheitsministerium, dass diese Mittel nach ärztlicher Einschätzung den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen.
Auswertung anonymisierter Behandlungsdaten
Die nun vorgestellten Ergebnisse sind Teil eines Abschlussberichts zu einer Begleiterhebung, die der Gesetzgeber beauftragt hatte. In die Auswertung seien seit 2017 anonymisierte Daten zu rund 21.000 Behandlungen eingeflossen, schreibt das Bundesinstitut. Es betont, dass es sich bei der Begleiterhebung nicht um eine klinische Studie zur Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit handelt. Die Auswertung der anonymisierten Behandlungsdaten könne aber Hinweise auf mögliche Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen und auch Begrenzungen einer Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln liefern. Die Ergebnisse sollen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als eine Grundlage dienen, um unter anderem über mögliche Kassenleistungen zu entscheiden.
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Erschienen am 30.06.2022 • In lizensierten Geschäften soll Cannabis künftig von Erwachsenen zu Genusszwecken erworben werden können.
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