Vernachlässigung der In-vitro-Diagnostik bei DiGAs
„Das Bundeskabinett hat (...) eine Chance verpasst, die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) tiefer in die Versorgung zu integrieren. Während die vorgesehene Ausweitung der DiGAs für bestimmte Medizinprodukte begrüßenswert ist, wird das Potenzial der In-vitro-Diagnostik komplett vernachlässigt“, sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. „Es ist unverständlich, warum DiGAs im Zusammenhang mit In-vitro-Diagnostika (IVD) ausgeschlossen werden. Besonders chronisch kranke Patienten wie Diabetiker könnten mit den digitalen Anwendungen ihre Krankheit deutlich besser selbst managen und so eine Verschlechterung ihrer Krankheit hinauszögern. Das könnte bei über 8 Mio. Diabetikern die Versorgung deutlich effizienter gestalten und Gesundheitsausgaben an anderer Stelle einsparen. Hier sind Nachbesserungen am Digitalgesetz erforderlich.“
Potential der In-vitro-Diagnostik für Digitale Pflegeanwendungen
Dr. Walger weist darauf hin, dass auch Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) von einem Einbezug von In-vitro-Diagnostika stark profitieren könnten. „Hier wird enormes Potential verschenkt, dass Pflegebedürftige mit Unterstützung von DiPAs möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können. Es wäre auch für DiPAs sinnvoll, In-vitro-Diagnostika in die Gesetzesinitiative mit aufzunehmen, um die Versorgung in der Pflege spürbar zu verbessern und effizienter zu gestalten“, so der Geschäftsführer des VDGH.
Berücksichtigung von Datenschutz und Innovationsfähigkeit
Der Verband begrüßt die Entscheidung, den Datenschutz bei länderübergreifenden Gesundheitsforschungsvorhaben mit einer federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde zu konsolidieren. „Eine einheitliche Auslegung des Datenschutzes wird Innovationen im Gesundheitswesen fördern“, betont Dr. Walger. Auch der geplante zweckabhängige Zugang zu pseudonymisierten Gesundheitsdaten wird als wichtiger Fortschritt gesehen.
Es gilt nun, darauf zu achten, dass diese Daten nach internationalen Standards gespeichert werden und der Datenabruf keinen unnötigen bürokratischen Mehraufwand verursacht. „Die Gesetzgebung sollte ein Umfeld schaffen, das sowohl dem Datenschutz als auch der Innovationsfähigkeit der deutschen Gesundheitsindustrie gerecht wird“, so der Geschäftsführer des Verbands.
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Erschienen am 15.07.2023 • Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht eine erhebliche Einschränkung des Vergütungsanspruchs der DiGA-Hersteller im Rahmen des Sachleistungsprinzips vor.
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