Zudem melden sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstärkt Menschen mit einem Wunsch nach Suizidassistenz ebenso wie ihre ratlosen Angehörigen in Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung, nicht selten ohne eine lebensbegrenzende Erkrankung im Hintergrund. Für die DGP – und damit für einen der drei Träger der Charta – unterstrich Bausewein: „Es darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, ob jemand in existentieller Not adäquate, offene und vertrauenswürdige Gesprächsangebote findet!“ Um die Kompetenz im Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu erhöhen, hat die DGP entsprechende Empfehlungen herausgegeben.
Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), ergänzt mit Hinweis auf das aktuelle Forderungspapier des DHPV an den Deutschen Bundestag: „Hospizarbeit und Palliativversorgung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus der Hospizbewegung als sozialer Bewegung entstanden sind. Neben dem Ausbau der Suizidprävention und einer umfassenden Informationskampagne unter Beteiligung der Politik und des Gesundheitssystems müssen daher das hospizliche Ehrenamt gestärkt und die entsprechenden Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Und nicht zuletzt muss es im Gesundheits- und Sozialwesen geschützte Räume geben, in denen die dort betreuten Menschen, ihre Zugehörigen, aber auch die dort tätigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sichergehen können, mit dem assistierten Suizid in all seinen problematischen Ausprägungen nicht konfrontiert zu werden.“
Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ wurde am 8. September 2010 im Konsens von über 50 gesundheits- und gesellschaftspolitischen Institutionen in Deutschland verabschiedet. „Heute freuen wir uns über 30.000 Organisationen und Institutionen sowie Einzelpersonen, darunter auch zahlreiche Politikerinnen und Politiker der Bundes-, Länder- und kommunalen Ebene, die sich mit ihrer Unterschrift für die Charta einsetzen.“ so Franziska Kopitzsch, Leiterin der Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. „Außerdem haben uns eine Reihe illustrer Videobotschaften erreicht und wir freuen uns zudem, heute eine Festschrift mit diversen Grußworten aus Politik und Gesellschaft vorlegen zu können.“
Das 2015 verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) mit seinen umfassenden Regelungen stellte einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zu einer qualitativ hochwertigen Palliativ- und Hospizversorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen zuhause, im Krankenhaus, im Hospiz oder im Pflegeheim dar. Mit der Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zur Förderung der Koordination regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke in das SGB V wurde im Juli 2021 eine weitere wichtige Weichenstellung vorgenommen. „Doch sechs Jahre nach Verabschiedung des HPG und 10 Jahre nach Verabschiedung der Charta gilt es nun, die geltenden gesetzlichen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und Bilanz zu ziehen.“, erklärten Heiner Melching, DGP-Geschäftsführer, und Benno Bolze, DHPV-Geschäftsführer, einhellig.
Eckpunkte dabei: Die leistungsgerechte Vergütung der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) für alle beteiligten Leistungserbringer, die „Ausstattung“ der Palliativpflege mit Qualifikation und Zeit, die Finanzierung psychosozialer Berufsgruppen in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV), eine angemessene Finanzierung der Palliativdienste und Palliativstationen im Krankenhaus, die Ausweitung bzw. Weiterentwicklung von gesundheitlicher Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V bzw. Advance Care Planning (ACP) und die Einführung von Palliativbeauftragten in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, erinnert an den im Jahr 2011 verstorbenen ehemaligen Bundesärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, dessen besonderes Anliegen es war, Schwerstkranken ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen. So hat sich Prof. Hoppe bei der Präsentation der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ im September 2010 in Berlin gewünscht, dass diese dazu beitragen möge, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen Sterben und Sterbebegleitung zu fördern. Der heutige Präsident der Bundesärztekammer sieht sich weiterhin Hoppes Anliegen und dem Charta-Konsens verbunden: „Als solidarische Gesellschaft sind wir verpflichtet, Schwerstkranken und Sterbenden ein Lebensende unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzusetzen“.
Folgerichtig forderte der 125. Deutsche Ärztetag Anfang November 2021: „Allen Menschen in Lebenskrisen mit Suizidgedanken müssen fachgerechte Hilfen im Rahmen der Suizidprävention regelhaft und flächendeckend als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollten sowohl die Prävention und Verbesserung der Behandlung psychischer Erkrankungen als auch die palliative Versorgung weiter ausgebaut werden.“
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Palliativmedizin – Achtsame Behandlung der Patienten und Begleitung der Angehörigen
Erschienen am 01.07.2021 • Wie gelingt die palliative Versorgung der Patienten und der Angehörigen? Das erfahren Sie in unserem Interview mit Dr. Moritz Peill-Meininghaus!
Erschienen am 01.07.2021 • Wie gelingt die palliative Versorgung der Patienten und der Angehörigen? Das erfahren Sie in unserem...
® Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu / Fotolia.com
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.