Wegfall der Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen
In der Corona-Krise sind weitere staatliche Schutzvorgaben in ganz Deutschland vorbei. Von 1. März an gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die am 1. März in Kraft tritt. Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen ist die Maskenpflicht nun ebenfalls beendet. Allerdings gilt sie für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bundesweit noch bis zum 7. April. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen.
Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte die vorzeitigen Lockerungen zum 1. März mit der stabilen Lage begründet. Jetzt entfallen zum einen alle Testpflichten. Sie schrieben zuletzt einen aktuellen Schnelltest vor, wenn man in Kliniken oder Pflegeheime wollte – für Besuche und in bestimmten Abständen auch für Beschäftigte. Damit folgt das Ende der Testpflichten dem Zeitplan zur Finanzierung: Das zurückgefahrene Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle lief am Dienstag aus.
Keine Maskenpflicht mehr für Beschäftigte und Bewohner von Gesundheitseinrichtungen
Zum anderen entfällt jetzt auch die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheitseinrichtungen – also für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken, Personal in Praxen und Pflegeheimen sowie für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen. Noch bleiben soll sie aber für Besuche in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen“, hatte Lauterbach erläutert. „Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.“ Umfasst sind davon etwa auch Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste.
„Wir unterstützen den Wegfall der Maßnahmen in Deutschland“, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Menschen, die im Gesundheitswesen in Deutschland arbeiten, sind kompetent genug, mit der Situation umzugehen.“
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Erschienen am 28.02.2023 • Besucher:innen von Pflegeheimen und Kliniken müssen weiterhin eine Maske tragen, das Personal ab 1. März nicht mehr. Ist diese Regelung sinnvoll?
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Letzte bundesweite Corona-Vorgaben enden am 7. April
Am 7. April laufen dann die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben aus – samt Maskenpflicht für Besuche in Praxen, Kliniken und Heimen. Der Termin stand ohnehin schon im Infektionsschutzgesetz, das im Oktober für eine womöglich kritischere Lage im Winter um mehr Instrumente ergänzt worden war. Sie wurden dann aber nicht gebraucht. Lauterbach machte bereits klar, dass eine Verlängerung solcher Vorgaben über den 7. April hinaus nicht vorgesehen ist. Andere Corona-Regeln wie zur Einreise nach Deutschland enden ebenfalls am 7. April. Eine Isolationspflicht für Infizierte hatten die Länder schon aufgegeben.