„Gezieltes Testen auf das Coronavirus bleibt ein Eckpfeiler zur Bewältigung der Pandemie. Infektionen werden frühzeitig erkannt, Infektionsketten können unterbrochen werden. Durch den regelmäßigen Einsatz von Tests werden insbesondere vulnerable Gruppen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geschützt“, so VDGH-Geschäftsführer Walger. Die Testhersteller begrüßen, dass nun Rechtsklarheit herrscht. Dies ermögliche es den Unternehmen, ausreichende Kapazitäten für eine flächendeckende Versorgung bereitzustellen.
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Testpflicht in Krankenhäusern
Die beschlossene Testpflicht in Krankenhäusern ist aus Sicht des VDGH ein guter Kompromiss: Personen, die ein Krankenhaus betreten, müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Beschäftigte der Krankenhäuser müssen dreimal pro Kalenderwoche ein entsprechendes Testergebnis vorlegen. Hierzu führt Walger aus: „Diese in letzter Sekunde vereinbarte Regelung ist ein vernünftiger und aufwandsgerechter Kompromiss. Wir sind überzeugt, dass alle in den Krankenhäusern Tätigen verantwortungsvoll ihren Patientinnen und Patienten gegenübertreten.“
Screening durch Abwasseranalysen
Als wichtigen Baustein für eine zukünftige Pandemievorsorge wertet der VDGH das Abwassermonitoring. Das COVID-19-Schutzgesetz ermöglicht es den Ländern, zur Überwachung übertragbarer Krankheiten Wasserproben durchzuführen. Die Diagnostika- und Life-Science-Research-Industrie stellen die für die Detektion von Erregern im Abwasser erforderlichen Technologien zur Verfügung. Ein
effizientes Screening durch Abwasseranalysen ist damit schnell und kosteneffizient möglich, betont der Herstellerverband. Der VDGH plädiert für den flächendeckenden Einsatz eines Abwassermonitorings im Rahmen einer Pandemic Preparedness. „Die jüngsten Ereignisse in New York, wo Polio-Viren im Abwasser nachgewiesen wurden, untermauern die Bedeutung eines molekularen Abwassermonitorings zum Schutz der Bevölkerung“, sagt Walger.
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Quelle: VDGH - Verband der Diagnostica-Industrie e. V.