An diesem Donnerstag wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über die Neuregelung der Isolationspflicht beraten. Bayern und Sachsen haben bereits die bisher geltende Frist von 10 Tagen auf 5 Tage reduziert.
Dies sei aber nur bei einem negativen Testergebnis und 48-stündiger Symptomfreiheit sinnvoll, sagte Johna. Der Nachweis sollte von einer Teststelle, beispielsweise einem Testzentrum oder einer Arztpraxis, stammen.
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