Steigerung wird dem Bedarf der Praxen nicht gerecht
„Natürlich können wir angesichts der Situation in den Praxen damit nicht wirklich zufrieden sein, weil diese Steigerung nicht dem tatsächlichen Bedarf gerecht wird. Sie deckt nicht annähernd die durch die Inflation bedingten enormen Kostensteigerungen der vergangenen zwei Jahre ab. Damit sind die Realeinkommen in den Praxen gesunken und die ambulante Versorgung ist weiter geschwächt“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Wenn man dem Ganzen etwas Positives abgewinnen wolle, dann vielleicht, dass die gemeinsame Selbstverwaltung diesmal ohne Schiedsspruch ausgekommen sei.
Der Hartmannbund bekräftigte die Forderung des Verbandes, dass die künftigen Verhandlungen zum Orientierungswert nicht mehr auf Grundlage einer retrospektiven Betrachtung durchgeführt werden, sondern ein prospektives Verfahren zur Berechnung der Veränderungsrate entwickelt wird.
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