Änderungen der Mindeststandards im Hilfsmittelverzeichnis
Im Zuge der sogenannten Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wurde die unbedingte Anforderung der persönlichen Beratung bei der Kompressionstherapie und der Versorgung mit Bandagen gestrichen. Die persönliche Beratung sorgte bisher dafür, dass die Versicherten über die jeweils geeigneten und notwendigen Hilfsmittel aufgeklärt wurden.
Notwendigkeit der persönlichen medizinischen Beratung
„Damit nimmt der Spitzenverband Patientenrisiken billigend in Kauf“, erklärt Univ.-Prof. Dr. med. habil. Wolfram Mittelmeier, 1. Vorsitzender der DGIHV, Klinikdirektor der orthopädischen Klinik und Poliklinik in Rostock. „Der GKV-Spitzenverband ignoriert bislang fachlich begründete Stellungnahmen und wendet sich somit gegen eine qualitätsgesicherte und auf Expertenstandards basierende Versorgung. Eine persönliche medizinische Beratung ist aus medizinischen Gesichtspunkten zur Vermeidung von Fehlversorgungen und Komplikationen zwingend erforderlich.“
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Erschienen am 25.07.2023 • „Wir versorgen Deutschland“ fordert gezielte Maßnahmen, um eine einheitliche Zulassung auf Basis der PQ-Kriterien für alle Leistungserbringer sicherzustellen.
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Gemeinsame medizinische Stellungnahmen von DGOU, DGOOC, BIV-OT, IGOST, DGIHV, GOTS, lymphologicum und DGOU zur zwingenden Notwendigkeit der persönlichen Beratung aus medizinischen Gesichtspunkten:
Quelle: Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV)