Bei teurem Zahnersatz kann sich eine private Zusatzversicherung lohnen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt hier oft weniger als 20% der Kosten, wie die Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 6/2022) vorrechnet.
Das Gute: Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, hat eine große – und gute – Auswahl. Von 267 Tarifen erhielten 111 das Urteil „Sehr gut“ für ihre Zahnersatzleistungen, so die Tester. Untersucht wurden die Tarife aller Versicherer auf dem deutschen Markt, deren Angebote Versicherten aller gesetzlichen Kassen offenstehen.
Sehr gute Tarife für alle Anforderungen
26 dieser Tarife wurden sogar mit der Bestnote 0,5 bewertet. „Finanztest“ empfiehlt sie für alle, die sich ästhetische Perfektion und Rundumschutz von ihrer Police wünschen. Wer einen dieser Spitzenreiter-Tarife im Alter von 43 Jahren abschließt, zahlt über die Jahre im Durchschnitt 40 bis 67 Euro im Monat.
Wer mehr Kompromisse eingehen kann und bereit ist, Teile der Rechnung trotz Versicherung selbst zu bezahlen, fährt auch mit Tarifen gut, die Finanztest unter die Kategorie „Gut und günstig“ zählt. Hier sind Versicherte im langjährigen Durchschnitt mit 15 bis 30 Euro monatlich dabei (angenommen sie schließen die Versicherung im Alter von 43 Jahren ab).
Wer Zahnersatz pragmatisch sieht, kann sich über die Jahre mit durchschnittlich 9 bis 12 Euro einen Basisschutz sichern. Dafür steht Versicherten aber nur der Eigenanteil an der Regelversorgung zu.
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Erschienen am 14.12.2021 • Die zm in die digitale Zukunft führen – das ist das Ziel der MedTriX Group, die ab 2023 die zm übernimmt. Die Details erfahren Sie hier!
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Kassen bieten nur Regelversorgung
Hintergrund: Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich beim Thema Zahnersatz nur an der sogenannten Regelversorgung, heißt es in dem Beitrag. Die Kassen übernehmen einen festen Betrag für bestimmte medizinische Befunde – egal, ob man bei einem fehlenden Zahn eine schlichte Metallbrücke oder ein mehrere Tausend Euro teures Implantat wählt.
„Finanztest“ rät grundsätzlich, die Versicherung abzuschließen, solange das Gebiss noch in Ordnung ist. Ist bereits klar, dass eine größere Behandlung anstehen wird, gilt das für die Versicherer als begonnene Behandlung – und sie zahlen in der Regel nicht.
Wichtig ist auch, beim Antrag alle Gesundheitsfragen ehrlich zu beantworten. Andernfalls kann es später Probleme bei der Erstattung geben, selbst wenn man jahrelang Beiträge gezahlt hat.