Pflegebedürftige Senioren werden im Heim manchmal mit Bettgittern oder Gurten fixiert. Das soll etwa Stürzen vorbeugen. Genehmigt werden müssen diese Maßnahmen vom Betreuungsrichter, den Antrag stellen in der Regel Angehörige oder Vorsorgebevollmächtigte.
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"Fixierung im Heim: Richterliche Genehmigung ist keine Anordnung"
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