Gesetzentwurf für Krankenhaureform in Arbeit
Im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken verständigt. Seit mehreren Wochen laufen Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf.
Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie künftig 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.
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