Sonntag, 22. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

DGAI begrüßt G-BA-Beschluss zu intensivmedizinischen Zentren

DGAI begrüßt G-BA-Beschluss zu intensivmedizinischen Zentren
© Andrii - stock.adobe.com
Der Beschluss fiel am Ende einstimmig: Am 19. Oktober erweiterte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Zentrumsregelung und weist mit den Zentren für Intensivmedizin nun einen neuen Typus aus. Kliniken, die die Kriterien erfüllen, können demnach künftig finanzielle Zuschläge erhalten, wenn sie besondere Aufgaben wahrnehmen. Zu diesen zählen beispielsweise die Übernahme einer Mentorenfunktion für andere Kliniken durch regelmäßige fallunabhängige Qualitätszirkel, das Angebot von Fort- und Weiterbildungen für vernetzte Krankenhäuser sowie die Beratung anderer Krankenhäuser via telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten.
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Sicherstellung und Qualitätssteigerung intensivmedizinischer Patientenversorgung

Die Ergänzung der G-BA-Regelung werde großen positiven Einfluss auf die bundesweite und flächendeckende Behandlung kritisch kranker Patienten haben, kommentiert der Intensivmediziner und designierte DGAI-Präsident Professor Gernot Marx. „Intensivmedizinische Zentren werden mit der Erfüllung der gesetzten Qualitätsanforderungen und der Ausübung der ihnen zugesprochenen besonderen Aufgaben elementar zur Sicherstellung und Qualitätssteigerung intensivmedizinischer Patientenversorgung beitragen.“ Die Entscheidung des G-BA nennt der Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum Aachen folglich „historisch.“

Besondere Anforderungen an intensivmedizinische Zentren

In seinem Beschluss definiert der G-BA klare Kriterien, die erfüllt werden müssen, um den Status als intensivmedizinisches Zentrum zu erhalten. Diese beinhalten beispielsweise eine 24-stündige Aufnahmebereitschaft für Akutfälle, Personal mit intensivmedizinischem und -pflegerischem Wissen, das Vorhalten von bestimmten Strukturen wie High-Care-Betten, die Verfügbarkeit von bestimmten bildgebenden Verfahren (CT/MRT), aber auch palliativmedizinische Kompetenzen, außerdem psychologische Betreuungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten, Angehörige und das eigene Personal. Von den Zentren wird zudem erwartet, dass telemedizinische Visiten – Audio- und Videoübertragungen in Echtzeit – täglich durchführbar sind.

„Das notwendige spezielle Expertenwissen zur optimalen Behandlung komplexer Krankheitsverläufe bei intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten ist in diesen hochspezialisierten intensivmedizinischen Zentren vorhanden und kann und muss über digital gestützte Versorgungsnetzwerke ortsnah verfügbar gemacht werden“, betont Marx die tragende Rolle der Telemedizin für die neuen Zentren.

Professor Benedikt Pannen, Präsident der DGAI und Direktor der Klinik für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf ergänzt: „Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat bewiesen, dass eine gesicherte, hochqualitative und flächendeckende intensivmedizinische Versorgung Hauptbestandteil eines resilienten Gesundheitssystems ist. Der Beschluss ermöglicht eine innovative und digital vernetzte Patientenversorgung und gewährleistet, dass Intensivmedizin dauerhaft und strukturell fest verankert zur Stabilität des deutschen Gesundheitssystems beiträgt.“

Inkrafttreten soll die Zentrums-Regelung nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der vollständige Beschlusstext findet sich auf der Website des G-BA (https://www.g-ba.de/beschluesse/6238/).

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)


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