Interprofessionelle Versorgung von Intensivpatient:innen in kleineren Krankenhäusern
Zentren für Intensivmedizin sollen die interprofessionelle Versorgung von Intensivpatientinnen und -patienten auch an kleineren Krankenhäusern ermöglichen. Gelingen soll dies unter anderem dadurch, dass die neu einzurichtenden Zentren andere Krankenhäuser mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten unter anderem mit telemedizinischer Unterstützung beraten. Dies ist nicht neu, findet es doch tagtäglich fachspezifisch im informellen Kontakt zwischen Expertinnen und Experten der zuständigen intensivmedizinischen Fachabteilungen der Maximalversorger und ihren zuweisenden umliegenden Kliniken statt.
Forderung nach verpflichtender Facharztberatung
Bei den neuen Zentren besteht nun die Gefahr, dass die fachspezifische Beratung verloren geht. Die DGIM hatte daher gefordert, dass auch und gerade bei intensivmedizinischen Fragestellungen, die einer spezifischen Fachdisziplin zuzuordnen sind, die Beratung zwingend durch einen Facharzt oder eine Fachärztin der zuständigen Disziplin erfolgen muss. „Um bei Herzrhythmusstörungen eine Ablation durchzuführen oder bei einem diffizilen Koronarbefund bestmöglich zu helfen, braucht es die Expertise speziell dafür qualifizierter Fachärztinnen und Fachärzte“, betont Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM, Internist und Kardiologe aus Würzburg.
Dieser Position der DGIM hat sich das Selbstverwaltungsgremium grundsätzlich angeschlossen und nun für die Fachdisziplinen eine Verfügbarkeit des Facharztstatus in Rufbereitschaft gefordert. „Es bleibt abzuwarten, ob dies in der Praxis ausreichend und auch überprüfbar ist, sonst beraten fachfremde Diensthabende im Zentrum in ihrem Fach Erfahrene am anderen Ende der Leitung“, so Ertl.
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Erschienen am 25.06.2024 • Ohne Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, wird es laut der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. keine zukunftsfähige Krankenversorgung geben.
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Anforderungen zur Weiterbildungsbefugnis: G-BA greift DGIM-Forderung auf
Der G-BA hat in seinen Neuregelungen auch die Anregung der DGIM berücksichtigt, dass die ärztliche Leitung eines Intensivzentrums nicht ad personam sowohl über die Weiterbildungsbefugnis für die jeweilige Fachdisziplin als auch für die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin verfügen muss. Die Zentren für Intensivmedizin werden aller Voraussicht nach vor allem an maximalversorgenden Kliniken angesiedelt, denen die Ärztekammern in der Regel die Ermächtigung zur Weiterbildung im Verbund erteilen.
„Die bisherige Regelung hätte viele in der Intensivmedizin und in ihrem Fach hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte faktisch von der Leitung der Zentren und damit auch der Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses auf diesem Gebiet ausgeschlossen. Daher begrüßen wir es, dass der G-BA hier unserer Position gefolgt ist“, erklärt Rechtsanwalt und DGIM-Geschäftsführer Dr. iur. Oliver Franz. „Dies stellt sicher, dass die hochwertige Weiterbildung sowohl in der jeweiligen Fachdisziplin als auch in der Intensivmedizin gewährleistet ist – unabhängig von der persönlichen Weiterbildungbefugnis der ärztlichen Leitung“, zeigt sich Franz erfreut über die Anpassung.
Konstruktive Zusammenarbeit wird fortgesetzt
Die Fachgesellschaft wird die Entwicklung und Umsetzung der neuen Regelungen weiterhin konstruktiv begleiten und Anpassungsbedarf mitteilen. „Unser Ziel bleibt es, die bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten. Dafür werden wir uns weiterhin stark machen, und wir sind sehr dankbar, dass wir beim GBA dafür offene Ohren finden“, erklärt auch Professor Dr. med. Jan Galle, Präsident der DGIM.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)