Sonntag, 22. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

BVÖGD: Gesundheitsämter müssen von Fachärzt:innen geleitet werden

BVÖGD: Gesundheitsämter müssen von Fachärzt:innen geleitet werden
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Gesundheitsämter sollten grundsätzlich von Fachärztinnen oder Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen geleitet werden. Das betont der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). „Das Tätigkeitsfeld des ÖGD ist ausgesprochen vielfältig und deckt eine breite Palette an medizinisch-fachlichen Aufgaben ab. Das umfasst unter anderem Schuleingangsuntersuchungen, die Betreuung von psychisch Kranken und Wohnungslosen, Infektionsschutz und Hygieneuntersuchungen unter anderem in medizinischen Einrichtungen und vieles mehr“, sagte die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Kristina Böhm. „Gerade weil es sich hier um eine Vielzahl an ärztlichen Aufgaben handelt, muss ein entsprechend ausgebildeter Arzt oder Ärztin das Gesundheitsamt leiten“, betonte sie.
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Die Grundlagen für die Bewältigung dieses breiten Aufgabenspektrums werden laut dem Verband in der fünfjährigen Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen vermittelt.
Bestrebungen etwa in Sachsen und anderswo, Personen ohne ärztliche Qualifikation die Leitung des Gesundheitsamtes zu übertragen, erteilt der BVÖGD eine klare Absage. „Wenn in Ausnahmefällen keine geeigneten Bewerbungen für eine Amtsleitung durch Ärztinnen und Ärzte mit der entsprechenden abgeschlossenen Facharztweiterbildung zur Verfügung stehen, sollten die entsprechenden Qualifikationen nachgeholt werden“, betont Emanuel Wiggerich, erster stellvertretender Vorsitzender des BVÖGD. Andernfalls drohe ein Qualitätsverlust bei der ärztlichen Arbeit, welche die Ämter leisteten, warnte er.
Der BVÖGD fordert gegen den Ärztinnen- und Ärztemangel im ÖGD attraktive und langfristige Perspektiven für Bewerberinnen und Bewerber. Entscheidend sei dabei ein arztspezifischer Tarifvertrag im ÖGD, damit die Ämter im Wettbewerb um Fachkräfte mit Krankenhäusern, Praxen oder dem Medizinischen Dienst der GKV mithalten könnten.
 
 

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Quelle: Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD)


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