Lauterbach sagte, er sei fest davon überzeugt, dass dies auf der Basis des Gutachtens dargestellt werden könne. Verzögerungen dadurch werde es nicht geben. Der Gesetzentwurf dürfte voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein. Die Bundesregierung will ihn dann der EU-Kommission zur grundsätzlichen Billigung des Modells (Notifizierung) vorlegen. Wenn es gut laufe, könne der Entwurf in der zweiten Hälfte des Jahres in den Bundestag kommen, sagte Lauterbach.
Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung bereits beschlossen
Das Kabinett hatte Ende Oktober
Eckpunkte für die von der Koalition geplante kontrollierte Abgabe beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken möglich werden. Ein Gesetz will Lauterbach aber nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.
Gutachten soll medizinische Aspekte analysieren
Lauterbach erläuterte, es geht nicht um eine Legalisierung des Schwarzmarktes wie in der holländischen Lösung. Vorgesehen sei, auch internationale Wissenschaftler an dem Gutachten zu beteiligen, das vorrangig medizinische Aspekte analysieren solle.
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Erschienen am 17.11.2022 • Bayern spricht sich gegen eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland aus. Kommt ein Einspruch der EU-Kommission?
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