Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich auf die Abrechnung der Tests geeinigt, die nicht mehr für alle gratis sind. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nehmen demnach weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegen und Auszahlungen vor. Die KBV betonte, dass sie die neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht prüfen müssen.
Bürger können Anspruch selbst bestätigen
Lauterbach hatte in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass Bürger ihren Anspruch auf einen bezuschussten
Schnelltest für 3 Euro selbst schriftlich bestätigen sollen. „Wir verlassen uns ein Stück weit auf die Ehrlichkeit der Bürger“, sagte der Minister.
Kostenlose Coronatests nur in Ausnahmefällen
Gratis sind Bürgertests nur noch für bestimmte Risikogruppen – in der Regel werden 3 Euro fällig: unter anderem vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App.
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