Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Mit dem Inkrafttreten des
Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab Juli von 3,05 auf 3,4% angehoben. Dieser gilt für alle Versicherten mit Kindern. Auch der Zuschlag für Kinderlose wurde von 0,35 auf 0,6% erhöht. Damit zahlen Kinderlose jetzt insgesamt 4,0%. Ab dem zweiten bis fünften Kind reduziert sich während der Erziehungsphase der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um je 0,25 Beitragssatzpunkte, solange das betreffende Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Insbesondere für freiwillig GKV-Versicherte ohne Kinder ist es seit Juli deutlich teurer geworden. So stieg der durchschnittliche Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 977,56 Euro auf 1.007,49 Euro. Das macht einen Wechsel in die private Krankenversicherung noch interessanter. Dort kann man sich seinen Versicherungsschutz und das Preis-Leistungs-Verhältnis individuell zusammenstellen. Die Leistungen sind vertraglich garantiert und können, anders als in der GKV, nicht von der Politik über Reformen gekürzt werden, erklärt die uniVersa Versicherung. Auf Wunsch kann auch ein Beitragsentlastungstarif integriert werden, der eine garantierte Beitragsermäßigung im Alter sicherstellt. Je nach Laufzeit und Höhe lässt sich damit der Beitrag später auf bis zu null Euro reduzieren. Für Angestellte übernimmt der Arbeitgeber bis zum höchstzuschussfähigen Betrag sogar die Hälfte der Beitragszahlung.
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Erschienen am 30.05.2023 • Millionen Familien macht es zu schaffen, dass die Pflege immer teurer wird. Nach langem Ringen wurde jetzt eine Pflegereform besiegelt, die gegensteuern soll.
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