Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe sieht diese Gefahr nicht. „Mit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir gesehen, dass es nicht zu einer Kündigungswelle kam“, sagte Präsidentin Christel Bienstein dem RND. „Wir gehen davon aus, dass sich daran auch durch das Urteil nichts ändern wird.“
Ähnlich äußerte sich der Verband der Schwesternschaften vom DRK. „Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen durch das Bundesverfassungsgerichtes wird keinerlei Auswirkungen auf die Impfquote in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben“, sagte Verbandspräsidentin Gabriele Müller-Stutzer dem RND. „Ebenso wenig ist vor dem Hintergrund des Urteils mit einer Kündigungswelle zu rechnen.“
Verfassungsgericht genehmigt Pflege-Impfpflicht
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Die spezielle Impfpflicht soll ältere und geschwächte Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen.
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Erschienen am 20.05.2022 • Pflegekräfte erhalten einen Corona-Bonus von bis zu 2.500 Euro, mehr zur Verteilung der Bonuszahlung lesen Sie hier.
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