Im katholischen Italien ist aktive und passive Sterbehilfe verboten. Das Verfassungsgericht aber hatte im Jahr 2019 entschieden, dass es unter strengen Auflagen Ausnahmen geben kann. Es muss etwa klar sein, dass ein Patient nicht mehr geheilt werden kann, er von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig ist, körperlich und seelisch unerträgliche Schmerzen erfährt, aber noch voll in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen und deren Konsequenzen zu verstehen.
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Erschienen am 12.12.2022 • Das Thema Sterbehilfe ist in Frankreich durchaus umstritten, ein Bürgerkonvent soll nun eine Empfehlung abgeben.
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Mit einem speziellen Apparat, dessen Anschaffung von Spenden finanziert wurde, konnte sich der frühere Lkw-Fahrer im Beisein eines Arztes und seiner Familie das tödliche Präparat injizieren. „Ich kann nicht verhehlen, dass es mir leid tut, mein Leben zu beenden. Es wäre falsch und eine Lüge, wenn ich das behauptete, denn das Leben ist fantastisch und wir haben nur eines“, sagte er vor seinem Tod.Aber er sei physisch wie psychisch am Ende, kein bisschen selbstständig, komplett abhängig von anderen, „wie ein Boot, das auf dem Ozean treibt“, sagte Federico Carboni aus der Stadt Senigallia bei Ancona an der Adria, der sich in seinem langen Kampf gegen die Institutionen nur „Mario“ genannt hatte und erst jetzt seine Identität preisgab. Er sei stolz, ein Stück Geschichte mitgeschrieben zu haben. „Jetzt bin ich endlich frei, dahin zu fliegen, wohin ich will.“