Bürgertests aus mehreren weiteren Anlässen, die es seit dem Sommer mit 3 Euro Zuzahlung gab, sind dagegen nicht mehr möglich. Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliardensummen kostete, wird damit weiter beschränkt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte deutlich gemacht: „Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.“
Neue Testverordnung gültig bis Ende Februar 2023
Die neuen Testregeln sollen befristet bis 28. Februar 2023 gelten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe beschlossen, dass die Finanzierung von Tests für „Freitestungen“ zum 15. Januar enden soll. Generell sinken die Vergütungen für Anbieter nun von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Test.
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