Geregelt wird in dem Entwurf der Bundesregierung für die neue Corona-Rechtsgrundlage, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. März wie vereinbart alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Möglich sein sollen dann noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.
Unsicherheitsfaktor Omikron-Subvariante
Für die kommenden Wochen rechnen die Klinken aber trotz der geplanten Lockerungen nicht damit, dass die Patientenzahlen in einem bedrohlichen Maß anwachsen und die Krankenhäuser übermäßig belasten, sagte Gaß der Zeitung. Allerdings sei die aktuelle Omikron-Subvariante ein Unsicherheitsfaktor.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Rekordzahl an Corona-Neuinfektionen – kommt die 6. Welle?
Erschienen am 10.03.2022 • Seit gut einer Woche steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder an, der Omikron-Subtyp BA.2 ist scheinbar noch ansteckender.
Erschienen am 10.03.2022 • Seit gut einer Woche steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder an, der Omikron-Subtyp BA.2 ist...
© Bihlmayer Fotografie – stock.adobe.com