Spezielle Traumatologie nicht in spezifischer Leistungsgruppe abgebildet
Die Krankenhausreform des deutschen Gesundheitssystems hat das nachvollziehbare Ziel, die Qualität in der Versorgung zu verbessern. Dazu soll eine Spezialisierung der Medizin über Leistungsgruppen erfolgen. Hierbei droht im aktuellen Kompromiss zwischen Bundesregierung und Bundesländern ein für weite Teile der Bevölkerung wichtiger Aspekt verloren zu gehen. Die Behandlung von Verletzten, insbesondere die Versorgung komplexer Knochen-, Gelenk- und Weichteilverletzungen ist nicht in einer spezifischen Leistungsgruppe abgebildet. Die durch den Bundesminister Professor Dr. Karl Lauterbach auf den Weg gebrachte Initiative muss deshalb in einem wesentlichen Punkt erweitert werden. Denn mit mehr als 680.000 stationären Behandlungsfällen in Deutschland pro Jahr und steigender Tendenz ist die „Spezielle Traumatologie“ ein wichtiger Faktor in der Versorgung und in der Daseinsfürsorge. Nach aktueller Planung sollen alle Verletzungen ohne Zuordnung und Vorhaltung von Spezialisten für den Unfallverletzten versorgt werden. „Wir befürchten einen deutlichen Qualitätsrückschritt. Alle Initiativen, die zur Verbesserung der Versorgung von Verletzten in den letzten Jahren aufgebaut wurden, drohen verloren zu gehen. Gerade der Unfall braucht ab einem gewissen Schweregrad einen Spezialisten“, sagt Prof. Dr. Dietmar Pennig, stellvertretender Generalsekretär der DGOU.
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Flächendeckende Abdeckung mit TraumaZentren bereits etabliert
Über das dreistufige
TraumaNetzwerk der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) existiert in Deutschland bereits eine differenzierte flächendeckende Struktur mit mehr als 650 zertifizierten lokalen, regionalen und überregionalen TraumaZentren, die sich an die abgestufte Versorgung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anlehnt und deren Vorgaben einschließt. Über die flächendeckende Abdeckung mit TraumaZentren ist nicht nur die individuelle Notfallversorgung der Verletzungen entsprechend ihrer Schwere sichergestellt, sondern es sind auch tragfähige und erprobte Strukturen und Kapazitäten für einen Massenanfall an Verletzten (MANV) und Großschadensereignisse etabliert.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.