Einschränkungen beim Bereitschaftsdienst nach Urteil des Bundessozialgerichts
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom Oktober. Es hatte entschieden, dass ein Zahnarzt, der als sogenannter Poolarzt Notdienste in einem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gestellten Notdienstzentrum übernommen hatte, nicht wie ein Selbstständiger bezahlt werden kann, sondern auch sozialversichert werden muss. Nun kommt es in verschiedenen Bundesländern zu Einschränkungen beim Bereitschaftsdienst, etwa bei Öffnungszeiten von Bereitschaftspraxen, weil die Zusammenarbeit mit Poolärzten eingestellt wird.
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Erschienen am 26.10.2023 • Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht für den ärztlichen Notdienst, warnen Patientenschützer vor Einschnitten bei der bereitschaftsärztlichen Versorgung.
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Je nach Bundesland sei bis zur Hälfte der Bereitschaftsärzte davon betroffen, sagte Brysch. Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder müssten unverzüglich handeln. „Es gilt, die Dienstaufsicht gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Wohl der Kranken ernst zu nehmen. Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der Kassenärzte muss dringend wiederhergestellt werden.“ Niedergelassene Kassenärzte seien verpflichtet, beim Bereitschaftsdienst mitzumachen.