Sonntag, 22. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Lauterbach will bei Cannabis-Gesetz auf Länder zugehen

Lauterbach will bei Cannabis-Gesetz auf Länder zugehen
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Eine Freigabe von Cannabis soll zum 1. April kommen. Doch im Bundesrat gibt es Widerstände. Der Bundesgesundheitsminister will den Ländern entgegenkommen, um das Vorhaben zu retten.
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Cannabis im Bundesrat: Lauterbach ist zuversichtlich

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich vorsichtig optimistisch gezeigt, dass die umstrittene Legalisierung von Cannabis die letzte Hürde im Bundesrat nehmen kann. „Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. „Wir werden allerdings hier wirklich für jede einzelne Enthaltung oder Zustimmung kämpfen, so dass ich zuversichtlich bleibe, dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen.“

Protokollerklärung macht Zugeständnisse an Länder

Lauterbach betonte: „Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird. Da kommt es auf jedes einzelne Bundesland an.“ Er stehe dazu in direktem Austausch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und habe jetzt eine Protokollerklärung für den Bundesrat vorbereitet, in der viele Bedenken der Länder aufgegriffen worden seien. Unter anderem werden darin Erleichterungen bei den Regelungen zu den geplanten Anbauvereinigungen in Aussicht gestellt, wie zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Kontrollen sollen demnach nicht mehr jährlich erfolgen müssen, sondern nur noch „regelmäßig“. Vermieden werden solle auch eine Kommerzialisierung der Anbauvereine. Hervorgehoben wird außerdem eine verstärkte Prävention.
 
 

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Bundesrat könnte das Cannabis-Gesetz durch den Vermittlungsausschuss verzögern

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen auch Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau eingerichtet werden können. Das Gesetz kommt am Freitag in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen. Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass mit einer völligen Blockade der Union in einem solchen Verfahren zu rechnen sei.

Quelle: dpa


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