Neue Grenzwerte zum Schutz vor Luftverschmutzung
Neue Obergrenzen gelten unter anderem für Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2) (beide neu: 20 Mikrogramm pro Kubikmeter) sowie Feinstaub. Hier unterscheiden die neuen Regeln zwischen zwei „Größen“, PM 10 (Grenzwert neu: 20 Mikrogramm pro Kubikmeter) und PM 2,5 (Grenzwert neu: 10 Mikrogramm pro Kubikmeter).
Die neuen Regeln sollen unter anderem dazu führen, dass weniger Menschen aufgrund von Luftverschmutzung frühzeitig sterben. EU-Bürger haben demnach auch Ansprüche auf Schadenersatz, wenn sie durch zu hohe Schadstoffwerte erkranken.
Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union war der letzte notwendige Schritt hin zum neuen Regelwerk. Zuvor hatte bereits das Europaparlament grünes Licht für die neuen Grenzwerte gegeben. Die Regeln müssen nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten können.
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Künftig sollen strengere Grenzwerte für Schadstoffe in der EU gelten
Erschienen am 22.02.2024 • Künftig sollen strengere Grenzwerte für Schadstoffe in der EU gelten – mehr Infos dazu bekommen Sie hier!
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EU-Länder müssen neue Grenzwerte ab 2023 einhalten
Die Länder haben dann 2 Jahre Zeit, sie in nationale Gesetze zu gießen. Spätestens ab 2030 dürfen die EU-Staaten die neuen Grenzwerte laut Mitteilung dann nicht mehr reißen – unter gewissen Umständen ist aber eine Fristverlängerung möglich.
Laut EU-Schätzungen verursacht Luftverschmutzung jährlich den frühzeitigen Tod von rund 300.000 Menschen. Damit bleibe es das größte von Umweltbedingungen ausgehende Gesundheitsrisiko.