Überwiegend Einlösung der Rezepte über Krankenkassen-Karte
Laut einer Umfrage der mehrheitlich bundeseigenen Digitalgesellschaft Gematik wird überwiegend die Einlösung über die Krankenkassen-Karte genutzt – dies gaben 86% der 1.081 Befragten in der Umfrage von November an. Damit Rezepte eingelöst werden können, müssen Ärztinnen und Ärzte sie digital signieren. Wenn das direkt in der Sprechstunde geschieht, können Patienten und Patientinnen dann sofort in die Apotheke gehen und das Medikament abholen.
Verspäteter breiter Start der E-Rezepte
Bis zum Jahresbeginn 2024 hatte die Zahl der insgesamt eingelösten E-Rezepte noch bei knapp 19 Millionen gelegen. Dies bezog eine Mitte 2021 gestartete Vorlaufphase mit ein. Einen entscheidenden Schub brachte dann der seit Sommer 2023 mögliche einfachere Einlöseweg per Krankenkassen-Karte. Eigentlich bestand die Pflicht zur Ausstellung digitaler Rezepte schon ab 2022. Doch ein Start auf breiter Front verzögerte sich auch wegen Technikproblemen.
In den Praxen ist dazu ein Verbindungsgerät für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens nötig. Die E-Rezepte werden dabei nicht direkt auf der Kassenkarte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server. Beim Einstecken der Karte wird die Apotheke dann autorisiert, das Rezept von dort abzurufen.
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