Montag, 23. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Neuer Hinweis geplant: „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt“

Neuer Hinweis geplant: „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt“
© Syda Productions – stock.adobe.com
In der Medikamentenwerbung soll der vorgeschriebene Warntext geändert werden, der auf weitere Nachfragemöglichkeiten hinweist. Künftig solle der Satz lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Bisher lautet die Formulierung: „...und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.
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Geschlechtsspezifische Formulierung nicht mehr zeitgemäß

Der Warnhinweis sei seit Jahren wegen seiner geschlechtsspezifischen Formulierung Gegenstand von Diskussionen, wird im Entwurf erläutert. „Durch die Änderung soll nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden.“ Das Ministerium greift damit auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe – Ärztinnen machen inzwischen rund die Hälfte der Berufstätigen aus.

Übergangszeit von 5 Monaten für Umstellung

Für die Umstellung soll es dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von 5 Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben. Laut Heilmittelwerbegesetz muss der Hinweis bei Werbung „außerhalb der Fachkreise“ gut lesbar und von übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt angegeben werden. In TV-Werbung muss er vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden.
 
 

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Quelle: dpa


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