Montag, 23. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Pflegeeinrichtungen schöpfen digitale Fördergelder nicht aus

Pflegeeinrichtungen schöpfen digitale Fördergelder nicht aus
© Peter Atkins - stock.adobe.com
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen nicht aus. Bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse wurde seit 2019 eine Fördersumme in Höhe von 65,7 Millionen Euro abgerufen – das sind lediglich 32%. Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für ihre digitale Ausstattung erhalten. Insgesamt 16.405 Förderanträge sind bei der DAK-Gesundheit bis Mitte Januar 2024 eingegangen, von denen 95% bewilligt wurden. Jetzt wurde die Fördermöglichkeit bis Ende 2030 verlängert.  
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Erst ein Drittel der Gesamtförderhöhe seit 2019 abgerufen

„Wir brauchen offensichtlich eine Informationsoffensive, damit deutlich mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen. Damit einhergehen nicht unerhebliche Investitionssummen – jetzt besteht noch die Chance, für die Anschaffung der digitalen Abrechnungsmöglichkeit finanzielle Unterstützung zu bekommen. Deshalb empfiehlt es sich dringend, das bestehende Förderangebot zu nutzen.“

Mit 65,7 Millionen Euro wurde bislang nur rund ein Drittel der Gesamtfördersumme aus dem Fördertopf abgerufen. Zwischen Januar 2019 und Mitte Januar 2024 sind nach Auswertungen der DAK-Gesundheit 16.405 Förderanträge von 10.108 zugelassenen Pflegeeinrichtungen gestellt worden – die DAK-Gesundheit ist deutschlandweit für etwa 17.500 zuständig. Rund 95% aller Anträge wurden positiv beschieden. Am häufigsten wurden Fördermittel für die Digitalisierung der Pflegedokumentation beantragt. An zweiter Stelle standen Förderanträge für Anschaffungen im Zusammenhang mit der vernetzten Dienst- und Tourenplanung, dicht gefolgt vom Internen Qualitätsmanagement.

Verpflichtend werdende Anbindung an Telematikinfrastruktur

Bis Mitte 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Spätestens Ende 2026 wird außerdem die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen Pflicht. „In der Konsequenz bedeutet dieser digitale Fahrplan für die Leistungserbringer, dass spätestens Ende 2026 keine anderen Übermittlungswege für ihre Abrechnungsdaten mehr möglich sind“, betont DAK-Vorstandschef Storm. „Das Förderprogramm leistet als Digitalisierungsinitiative einen wichtigen Beitrag, um digitale Chancen und Potenziale für die Langzeitpflege zu nutzen. Dank der Ausweitung des Programms können nun auch jene Einrichtungen davon profitieren, die bereits vor der Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes digital fortschrittlich aufgestellt waren.“

Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen

Ab sofort ist zum Beispiel auch die Implementierung von Software, die die IT- und Cybersicherheit der Pflegeeinrichtungen betrifft, zuschussfähig. Zu den Fördermöglichkeiten zählen neben dem Erwerb von Software (zum Beispiel Lizenzen für Betriebssysteme oder Pflegedokumentationssoftware), dem Erwerb von Hardware (etwa Laptops, Bildschirme, Tastaturen), dem Einrichten von IT-Arbeitsplätzen und dem Einrichten eines Mitarbeiterportals (Dienstpläne, Urlaubsanträge etc.) exemplarisch auch die Umstellung von analoger auf digitale Abrechnungssoftware. Außerdem soll die Digitalisierung auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie zur Stärkung der Teilhabe der Pflegebedürftigen beitragen. So wird nunmehr beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohnern einer stationären Pflegeeinrichtung ein Zugang zu Internet- oder WLAN-Anschluss ermöglicht.

Zuschuss-Möglichkeit bis zu 12.000 Euro

Die Digitalisierung soll auch zu einer Entlastung der Pflegekräfte beitragen, indem etwa aufwendige administrative Arbeit künftig weniger Zeit in Anspruch nimmt. Die gewonnene Zeit käme dann auch den Pflegebedürftigen zugute. Förderberechtigt sind zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. Die Aufteilung der Zuständigkeiten der Pflegekassen (AOK und DAK-Gesundheit) unterscheidet sich für das Antrags- und Auszahlungsverfahren grundsätzlich je nach Bundesland. Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit hat für 48% der Einrichtungen bundesweit die Prüfung der Anträge und das Auszahlungsverfahren übernommen. Gefördert werden können bis zu 40% der der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermöglicht Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro, die auch mit mehreren Anträgen auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden können.  

Weitere Informationen und Hilfestellung rund um die Fördermittel für Digitalisierungsprojekte finden Sie hier: dak.de/ppsg-8

Quelle: DAK-Gesundheit


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