Samstag, 28. Dezember 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Private Pflegeversicherung muss elektrisches Pflegebett zahlen

Für Pflegebedürftige, die die meiste Zeit ans Bett gefesselt sind, ist ein elektrisches Bett eine Erleichterung. Eigenständiges Aufsetzen wird oft als ein Gewinn von Lebensqualität empfunden. Gleichzeitig entlastet es die Pflegenden. Die private Pflegeversicherung muss daher die Kosten für die Anschaffung eines solchen Pflegebetts übernehmen. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 2 P 66/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Anzeige:
Programmatic Ads
 

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Private Pflegeversicherung muss elektrisches Pflegebett zahlen "

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.