Für Pflegebedürftige, die die meiste Zeit ans Bett gefesselt sind, ist ein elektrisches Bett eine Erleichterung. Eigenständiges Aufsetzen wird oft als ein Gewinn von Lebensqualität empfunden. Gleichzeitig entlastet es die Pflegenden. Die private Pflegeversicherung muss daher die Kosten für die Anschaffung eines solchen Pflegebetts übernehmen. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 2 P 66/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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"Private Pflegeversicherung muss elektrisches Pflegebett zahlen "
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