Verdacht auf fahrlässige Tötung durch Pflegeheim-Beschäftigte
Besonders zu Beginn der Pandemie starben bei Corona-Ausbrüchen in Pflegeheimen oft jeweils Dutzende Seniorinnen und Senioren. Darauf folgten mehrfach Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, die aber zum Beispiel in Wolfsburg oder Mannheim eingestellt wurden. Nun muss sich nach einem Corona-Ausbruch eine frühere Pflegeheimmitarbeiterin vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.
Ob es sich bei dem Verfahren um den bundesweit ersten Prozess dieser Art handelt, konnte ein Gerichtssprecher nicht sagen. Sicher ist: Der Fall hat bundesweit Aufsehen erregt.
Corona-Impfung mit gefälschtem Impfausweis vorgetäuscht
Die Pflegeheim-Beschäftigte soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen COVID-19 vorgetäuscht haben. Sie hatte Ende November 2021 trotz einer Corona-Infektion im familiären Umfeld zunächst weiter in dem Hildesheimer Heim als sogenannte Alltagsbegleiterin arbeiten dürfen. Dies hatte ihr Arbeitgeber erlaubt, weil er annahm, sie sei doppelt geimpft. Jedoch soll die Frau unbemerkt selbst bereits mit Corona infiziert gewesen sein und zunächst einen Kollegen angesteckt haben – es folgte eine Kette von Infektionen. Bei dem Ausbruch starben drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen.
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Erschienen am 06.02.2023 • Die Kammer ist der Auffassung, dass laut Gesetz beim Beschäftigungsverbot unterschieden werden musste – zwischen schon bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen.
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Beschuldigte weist Verantwortung für Corona-Ausbruch zurück
Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass COVID-19 im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war. Bei den anderen beiden mit Corona infizierten Toten seien andere Ursachen nicht auszuschließen, in diesen Fällen wird der 46-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die Frau hat bisher die Fälschung ihres Impfausweises zugegeben, aber abgestritten, für den Corona-Ausbruch verantwortlich zu sein.
Urteil bereits im März zu erwarten
Für den Prozess sind nach Angaben des Landgerichts 12 Zeugen und 3 Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wird der Angeklagten die Möglichkeit zu einer Einlassung gegeben, außerdem sollen Zeugen aus dem betroffenen Heim gehört werden. Insgesamt sind 5 Prozesstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 21. März gesprochen werden.