Im Rahmen des 103. Deutschen Röntgenkongresses haben Radiologinnen und Radiologen unter der Leitung der Konferenz der Lehrstuhlinhaber für Radiologie e.V. (KLR) darauf hingewiesen, dass eine solche wissenschaftliche Zusammenarbeit in Deutschland erheblich erschwert wird. Hintergrund ist die restriktive und hochvariable Auslegung der Datenschutzbestimmungen in Deutschland. Sie verzögert sowohl die Durchführung der sektorübergreifenden Versorgungsforschung als auch die Einführung und Erprobung von innovativen KI-Anwendungen. „Das ist das Haupthindernis für die Zukunftssicherheit der bildgestützten deutschen Medizin“, kommentiert Prof. Dr. Joachim Lotz. „Wenn klinische Wissenschaftler in Netzwerken zusammenarbeiten wollen, um wichtige Fragen an großen gemeinsamen Datensätzen bearbeiten zu können, muss das Projekt in jedem einzelnen Bundesland und dann noch einmal erneut in jeder einzelnen teilnehmenden Institution geprüft werden – oft mit ganz unterschiedlichem Ausgang. Das behindert die universitäre und sektorübergreifende Gesundheitsforschung im Vergleich zum europäischen und außereuropäischen Ausland erheblich.“
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Gemeinsame Datenpools sind meist Voraussetzung
Innovative und zukunftsweisende Anwendungen der Digitalisierung und KI setzen häufig die Verbindung zu gemeinsamen Datenpools voraus, in der die Daten sicher verwaltet und analysiert werden können. Die variable und nicht abgestimmte Datenschutzpolitik jedes einzelnen Bundeslandes sowie die individuelle Auslegung der Datenschutzbestimungen an den lokalen Krankenhäusern behindert und verzögert den Zugang zu solchen Datenpools erheblich – und damit auch die Umsetzung der Digitalisierung und höchstsicherer standardisierter Datenzugriffe im deutschen Gesundheitswesen.
Datenschutzvereinbarung für digitale, datengetriebene Forschung nötig
„Als Radiologinnen und Radiologen treten wir für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten ein – das ist die Handlungsgrundlage. Wir müssen aber in naher Zukunft einen abgestimmten Weg finden, eine verbindliche Datenschutzvereinbarung für digitale, datengetriebene Forschung aufzusetzen. Das gilt nicht nur, aber ganz besonders für die medizinische Bildgebung. Dabei stellen wir die förderale Struktur des Datenschutzes nicht in Frage“, erläutert Lotz. Eine Harmonisierung der Entscheidungsvielfalt über die Bundesländer hinweg würde sowohl die Effizienz der Krankenversorgung steigern, den Nutzen der Digitalisierung beschleunigen als auch die wissenschaftliche Anschlussfähigkeit im europäischen wie internationalen Vergleich ermöglichen. Und das, ohne die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten zu
schmälern.
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