Für neue, teure Arzneimittel soll künftig eine Preisgrenze von 250 Millionen Euro im ersten Jahr nach der Markteinführung gelten. Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Heute können neue Mittel zunächst zum frei von den Pharmafirmen festgesetzten Preis verkauft werden, bevor ihr Nutzen offiziell bewertet und über ihren Erstattungspreis verhandelt wird. Manche Mittel erzielen im ersten Jahr enorme Bruttoumsätze von mehreren hundert Millionen Euro.
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"Regierung bringt neue Preisbremse für Arzneimittel auf den Weg"
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