Wer beim Treppensteigen unter erheblichen Schmerzen leidet, kann als Bezieher von Hartz-IV-Leistungen höhere Unterkunftskosten verlangen. Das entschied das Sozialgericht Gießen (Az.: S 25 AS 832/12 ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Anforderungen daran, wann ein Umzug erforderlich sei, dürften gerade bei gesundheitlichen Gründen nicht überzogen werden.
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"Schmerzen beim Treppensteigen - Jobcenter muss Umzug zahlen"
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