Unterschiedliche Vergütungssysteme für Praxen und Kliniken haben dazu geführt, dass Patienten nicht immer dort therapiert werden, wo das für sie medizinisch am sinnvollsten ist. Die so entstandene Kluft zwischen ambulant und stationär könnte sich mit den Hybrid-DRGs zumindest verkleinern lassen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Hybrid-DRGs in gleicher Höhe sowohl von Kliniken als auch von niedergelassenen Ärzten abgerechnet werden können. Kalbe sagt: „Damit hätten wir die Möglichkeit, die Patientenversorgung von ökonomischen Zwängen zu befreien und mehr am medizinischen Nutzen zu orientieren. Viele Patienten könnten dann bei gleicher Qualität und Sicherheit ambulant operiert werden.“
„Für eine umfassendere Ambulantisierung von Eingriffen, wie sie derzeit das „Gutachten nach § 115b Abs. 1a SGB V“ des IGES-Institutes empfiehlt, muss Deutschland erst noch eine ausreichende Infrastruktur schaffen. Noch reichen die Kapazitäten für die ambulante Nachbetreuung sowie die sozialen Angebote und intermediären Versorgungsstrukturen nicht aus“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer.
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Erschienen am 07.04.2022 • Die Ambulantisierung im Gesundheitswesen ist voranzutreiben, wird der Umfang des AOP-Kataloges fast verdoppelt?
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Der BDC propagiert bereits seit 2016 das Modellprojekt "Hybrid-DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen". Dieses ist deutschlandweit das erste nennenswerte Vorhaben dieser Art. Leider sind die Fallzahlen im stationären Bereich bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Allerdings hat die Corona-Pandemie seit 2020 den Thüringer Krankenhäusern wenig Spielraum für solche Modellprojekte gelassen. „Trotzdem ist es wichtig, dass die Erkenntnisse aus diesem Projekt in konkrete Vorgaben für sektorenübergreifende Vergütungsmodelle in der Regelversorgung eingehen “, sagt Kalbe.
Quelle: Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)