Freitag, 27. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Selbstzahler-Leistungen in der Kritik

Selbstzahler-Leistungen in der Kritik
© gopixa - stock.adobe.com
In der Ampel-Koalition mehren sich die Stimmen, Patientinnen und Patienten besser vor wissenschaftlich zweifelhaften Selbstzahler-Leistungen in der Arztpraxis zu schützen. „Es braucht unübersehbar ein Update des in die Jahre gekommenen Patientenrechtegesetzes“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, am 4. April der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Verbessert werden müsse etwa der Schutz vor nicht evidenzbasierten Behandlungen, vor Behandlungen also, bei denen die Wirksamkeit nicht erwiesen ist.
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Forderung nach Verbot einiger IGeL-Leistungen

Der Bundespatientenbeauftragte Stefan Schwartze (SPD) forderte das Verbot einiger Selbstzahler-Angebote in Arztpraxen. „Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von Igel“, sagte Stefan Schwartze (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen von den Patienten selbst bezahlt werden.

Das Patientenrechtegesetz war 2013 in Kraft getreten, wichtige Verbesserungen seither sind etwa ein verbrieftes Einsichtsrecht in die Patientenakte, ausführliche Ärzte-Informationspflichten oder Unterstützung durch die Krankenkassen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Nachbesserungen werden seither immer wieder gefordert.

Dahmen sagte: „Es ist besorgniserregend, in welchem Umfang einzelne Praxen sich statt auf die Erbringung bedarfsnotwendiger Angebote entsprechend des Standes der Wissenschaft auf lukrative IGeL-Leistungen fokussiert haben.“ Damit zögen sie die redliche und wichtige Arbeit der überwältigenden Mehrheit der Arztpraxen in Misskredit.

Update bei Rechten für Patient:innen

Bei den Patientenrechten müsse auch die Transparenz für Patientinnen und Patienten erhöht werden. Die Regeln für die inzwischen überwiegend digitalisierte Behandlungsdokumentation müssten aktualisiert werden. Wichtig sei es zudem, dass das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz nun zügig komme. Mit dem Gesetz will die Koalition unter anderem Hausarztpraxen durch den Wegfall von Budget-Obergrenzen stärken. Dahmen verspricht sich von dem Gesetz unter anderem eine bessere Finanzierung der hausärztlichen Versorgung und weniger Bürokratie in den Arztpraxen.

Dahmen sagte, alle Koalitionspartner müssten für eine schnelle Umsetzung des Versorgungsstärkungs- und des Patientenrechtegesetzes „am selben Strang ziehen“. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits vergangenes Jahr Verbesserungen beim Patientenrechtegesetz angekündigt.

Quelle: dpa


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