Vorstoß soll Arzneimittelmangel entgegenwirken
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Die Länderkammer reagiert mit dem Vorstoß insbesondere auf die
Knappheit von Arzneimitteln für Kinder im Winter 2022/2023. Damals gab es unter anderem einen wochenlangen Mangel an Fieberpräparaten.
Der Entschließung zufolge sollen Apotheken zudem in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen zu können, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch über eine Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.
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Erschienen am 28.03.2024 • Die Arzneimittel-Versorgung war zuletzt teils angespannt. Künftig sollen die Bedingungen für „Made in Germany“ besser werden.
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