Sonntag, 22. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Tarifabschluss für Ärzte an Unikliniken

Tarifabschluss für Ärzte an Unikliniken
© lenets_tan – stock.adobe.com
In den Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an mehr als 20 Universitätskliniken ist ein Abschluss erzielt worden: Die Vereinbarung sehe eine lineare Gehaltserhöhung in einer Gesamthöhe von 10% vor, teilten die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 28. März mit. Die Ärztegehälter steigen den Angaben zufolge in einem ersten Schritt zum 1. April 2024 um 4% und in einem zweiten Schritt zum 1. Februar 2025 um 6%.
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Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit

Zudem werde die wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden reduziert – ohne weiteren Gehaltsabstrich. Die Ärztinnen und Ärzte an den betreffenden Unikliniken seien damit nun ihren Kolleginnen und Kollegen an anderen Krankenhäusern gleichgestellt, wo schon lange eine 40-Stunden-Woche im Tarifvertrag geregelt sei.

Einigung der Tarifvertragsparteien nach wiederholten Warnstreiks

Im Tarifstreit für die Ärztinnen und Ärzte an bundesweit 23 Unikliniken hatte es wiederholt Warnstreiks gegeben. Der Marburger Bund hatte in den Verhandlungen mit der TdL für 20.000 Ärztinnen und Ärzte unter anderem 12,5% mehr Gehalt gefordert. Die Einigung der Tarifparteien sei zu Wochenbeginn erzielt worden, nun hätten auch die Tarifgremien beider Seiten dafür gestimmt, teilte der Marburger Bund mit.  Für eine Reihe von Unikliniken gilt der Abschluss nicht, weil es dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gibt – dazu zählen etwa Berlin und Hamburg.

Die Verhandlungsführerin der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), sagte laut Mitteilung: „Beide Tarifvertragsparteien haben Verantwortung übernommen und in der fünften Verhandlungsrunde eine tragfähige Einigung erzielt“. Weitere vereinbarte Verbesserungen beträfen die Planbarkeit der Arbeit, die Arbeitszeitdokumentation und die Arbeit in den Abendstunden.

Neu definiert wird laut Marburger Bund ab 1. April der für Zuschläge maßgebliche Zeitraum für Nachtarbeit, so die Gewerkschaft. Diese beinhaltet nun die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Bisher begann der Zeitraum erst um 21 Uhr. Besonders schmerzhaft sei allerdings „die beharrliche Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu tarifieren.“ Das sei mehr als nur ein Wermutstropfen.

Quelle: dpa


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