Der Entwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes, das morgen erstmals im Bundestag und Bundesrat behandelt wird, sieht allerdings vor, dass nur Bonuszahlungen aufgrund von landes- oder bundesrechtlichen Regelungen steuerfrei ausgezahlt werden. Ausgeschlossen von der Steuerbefreiung sind dagegen zusätzliche, z. B. tarifvertraglich vereinbarte Boni, wie sie Mitarbeitende an Universitätsklinika erhalten. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt hingegen, dass der Steuerfreibetrag für alle Arten von Prämien gelten soll.
„Wir hoffen, dass diese Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats aufgegriffen wird. Damit wäre dann auch der zwischen ver.di und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verhandelte Corona-Bonus für die Mitarbeitenden an Universitätsklinika steuerfrei. Die Vertragspartner waren seinerzeit jedenfalls davon ausgegangen, dass auch tarifvertraglich vereinbarte Boni unter den Freibetrag fallen“, sagt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD).
Eine steuerfreie Prämienzahlung aus Bundesmitteln sieht dagegen der Entwurf des Pflegebonusgesetzes für den Einsatz der Pflegenden in der Corona-Pandemie vor, der heute erstmals im Bundestag diskutiert wird. Allerdings erhalten im Krankenhausbereich diesen Bonus nur Pflegefachkräfte in der Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen sowie Intensivpflegekräfte. Alle anderen Mitarbeitenden gehen leer aus.
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Erschienen am 31.03.2022 • Neben den Ärztinnen und Ärzten seien insbesondere die Medizinischen Fachangestellten erschöpft und frustriert, deren Leistung wird nicht anerkannt.
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„Wir freuen uns natürlich über die durch den Bonus zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung der Pflegenden. Diese arbeiten aber nicht allein, sondern Hand in Hand mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Berufsgruppen. Denn gerade in den Universitätsklinika ist die hochkomplexe Versorgung immer auch eine absolute Teamleistung“, sagt Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU).
VUD und VPU fordern deshalb gemeinsam, den Empfängerkreis der Prämienzahlungen im Krankenhausbereich auszuweiten sowie jegliche Corona-Prämien steuerfrei zu stellen, um die Teamleistung in den Kliniken anzuerkennen.
„Andernfalls besteht die Gefahr, dass es zu Verärgerungen und Unverständnis unter den Kolleginnen und Kollegen kommt. Festzuhalten bleibt außerdem, dass sich durch Prämien allein die Arbeitsbedingungen an den Universitätsklinika nicht strukturell und nachhaltig verbessern lassen. Hierfür brauchen wir eine Krankenhausreform, die die Versorgungsstrukturen verbessert und zu einer auskömmlichen Finanzierung der Universitätsklinika beiträgt“, ergänzt Prof. Jens Scholz.