Samstag, 21. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Unterlagen zu Corona-Tests müssen länger aufbewahrt werden

Unterlagen zu Corona-Tests müssen länger aufbewahrt werden
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Unterlagen von Corona-Teststellen müssen auch angesichts laufender Klärungen zu zweifelhaften Abrechnungen 4 Jahre länger bis Ende 2028 aufbewahrt werden. Das legt eine am 5. Dezember in Kraft getretene Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest. In der Begründung wird unter anderem auf noch laufenden Abrechnungsprüfungen in einzelnen Ländern und Ermittlungen gegen Teststellenbetreiber hingewiesen. Eigentlich wäre die Rahmenregelung zu den Tests zum Ende dieses Jahres ausgelaufen.
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Mögliche Aufdeckung von Betrugsfällen

Hintergrund ist das breite Angebot staatlich finanzierter Schnelltests („Bürgertests“), das der Bund in der Corona-Krise mit Milliardensummen finanziert hatte. Der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Um den Schaden für die Steuerzahler möglichst gering zu halten, müssen Betrugsfälle auch in den kommenden Jahren aufgedeckt werden können.“ Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen über 2024 hinaus sei dafür von entscheidender Bedeutung.

Im Frühjahr hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags als Maßgabe an die Regierung beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für „rechnungsbegründende Unterlagen“ der Teststellen bis 31. Dezember 2028 zu verlängern. Der Bundesrechnungshof forderte ebenfalls eine längere Aufbewahrung.
 
 

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Quelle: dpa


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