Sonntag, 22. Dezember 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Urteil: Angehörige erhält auch nach Sterbehilfe Hinterbliebenenrente

Auch wenn Angehörige Sterbehilfe geleistet haben, kann ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts eine Hinterbliebenenrente zustehen. Im konkreten Fall fiel ein Mann 2006 nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit ins Wachkoma. Nach fast vier Jahren entschied die Familie, die Magensonde entfernen zu lassen. Obwohl auch die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten feststellte, verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung der Frau des Toten die Leistungen für Hinterbliebene. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertritt in seinem Urteil vom Donnerstag eine andere Auffassung (AZ B 2 U 18/13 R).

Anzeige:
Programmatic Ads
 

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Urteil: Angehörige erhält auch nach Sterbehilfe Hinterbliebenenrente"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.