Auch wenn Angehörige Sterbehilfe geleistet haben, kann ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts eine Hinterbliebenenrente zustehen. Im konkreten Fall fiel ein Mann 2006 nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit ins Wachkoma. Nach fast vier Jahren entschied die Familie, die Magensonde entfernen zu lassen. Obwohl auch die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten feststellte, verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung der Frau des Toten die Leistungen für Hinterbliebene. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertritt in seinem Urteil vom Donnerstag eine andere Auffassung (AZ B 2 U 18/13 R).
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"Urteil: Angehörige erhält auch nach Sterbehilfe Hinterbliebenenrente"
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