Reform der Familienpflegezeit geplant
Wenn sich Beschäftigte um die Pflege naher Angehöriger kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit gehen, können sie bislang eine Lohnersatzleistung für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr beantragen. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht dem Vernehmen nach aber eine weitergehende Reform der sogenannten Familienpflegezeit vor. Aus Koalitionskreisen hieß es am 6. März, die mögliche weitere finanzielle Kompensation für Einkommenseinbußen müsse perspektivisch geklärt werden, damit die älter werdende Gesellschaft besser auf das Thema Pflege vorbereitet sei.
Paus schrieb in dem Gastbeitrag, mehr als 4 Millionen der insgesamt 5 Millionen Pflegebedürftigen würden zu Hause unterstützt und gepflegt. Mehr als 7 Millionen Menschen übernähmen Pflege zu Hause – Angehörige, Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn. Von ihnen seien 4 Millionen berufstätig. Sie bräuchten auch mehr Zeit und Flexibilität. „Niemand soll wegen der Pflege ganz aus dem Job aussteigen – das müssen und wollen wir in Deutschland erreichen“, schrieb Paus. „Wir brauchen endlich praxistaugliche gesetzliche Regeln für Betriebe, auch um dem branchenübergreifenden Fachkräftemangel zu trotzen. Daran arbeiten wir in der Bundesregierung mit Hochdruck.“
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